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AGB

HiOffice
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§1 Geltungsbereich 

1. Die High Office IT GmbH mit Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des  Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 208094 (nachfolgend High Office) bietet unter https://high-office.com/ sowie unter anderen von High Office betriebenen Domains,  Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im  Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge  zwischen High Office als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und  dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine  juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende  Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB. 

3. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die ab dem 18.12.2024 ein Vertragsverhältnis mit  High Office IT GmbH eingegangen sind. Entgegenstehende oder von unseren  Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es  sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form  festgehalten. 

4. Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges  Einverständnis zu diesen AGB. 

5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum  Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des  Vertragsschlusses auf der High Office – Webseite eingesehen werden. 

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§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand 

1. Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar  aus unseren Angeboten. 

2. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber einen Zugang zur High Office Cloud, wo die zur  Kooperation relevanten Angaben und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. 

3. Bei dem zwischen High Office und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag  handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir  bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von  Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden. 

4. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Kooperationsvertrags steht uns ein  Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. 

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§3 Vertragsschluss 

1. Der Vertragsschluss zwischen High Office und dem Auftraggeber kann fernmündlich  (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form) oder  schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein 

gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot  gesondert angegeben sind. 

2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch  übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das  Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken  aufzeichnen. 

3. 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung. 

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§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung 

1. Die Vergütung der von High Office zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber  geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung  dabei in eine Initiierungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt. 

2. Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der  gesetzlichen Umsatzsteuer. 

3. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig,  sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den  Folgemonat zu entrichten. 

4. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug,  ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch High Office bedarf. Im Falle des Verzugs werden  Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung  eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. 

5. High Office behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden  Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich High  Office das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung  Gebrauch zu machen. 

6. Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto  überweisen: 

Zahlungsempfänger: High Office IT GmbH 

Bankverbindung: Volksbank BraWo 

IBAN: DE43 2699 1066 8795 6900 00 

BIC: GENODEF1WOB 

7. Rechnungen der High Office IT GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer  E-Mail im pdf-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, wo  die Rechnung heruntergeladen werden kann. 

8. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese  Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies  schriftlich festhalten. 

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§5 Laufzeit und Kündigung 

1. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.

2. Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder  Kontingentverträgen geschlossen werden. 

3. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders  lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der  Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der  Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt. 

4. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige  Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents  beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den  ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten erfolgt durchgehend nach der Erstplanung  bis sich der Auftraggeber dazu entschließt eine laufende Kampagne zu stoppen. Hierzu hat  dieser eine Frist bis 1 Arbeitstag vor Ende der Kontingentlaufzeit. Sollten die in dem Vertrag  vereinbarten Kontingente aufgebraucht sein, stoppt der Auftragnehmer die Kampagnen zum  Ende der Kontingentlaufzeit (s. §5 S. 6). Damit der größtmögliche Überblick über die Kampagnen  dargestellt wird, erhält der Auftraggeber Zugang zu der High Office Cloud, wo eine generelle  kundenbezogene Übersicht angezeigt wird, sowie regelmäßige Austauschtermine mit einem  persönlich zugewiesenen Kundenberater. 

5. Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort.  Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht  einer 30 tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht  keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.  

6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

7. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit  werden ausgeschlossen. 

8. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

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§6 Grundlagen der Zusammenarbeit 

1. High Office verpflichtet sich den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen  insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der  Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird die  High Office IT GmbH Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die  Vertragserfüllung zu gewährleisten. 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich High Office alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen  rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert  werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zutreffende und vollständige  Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zu hinterlassen, die Registrierung bei  der „High Office Cloud“ sowie das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der  Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler  Form. 

3. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen,  Auskünfte und Unterlagen, werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich  Ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von High Office  geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, wenn High 

Office die Abnahme erteilt hat. Gelangt High Office zu dem Schluss, dass diese vom  Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Auskünfte und Unterlagen für eine  Kampagne nicht nutzbar sind, so ist High Office dazu berechtigt den geplanten Kampagnenstart  so lange zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau der Informationen erreicht ist.  Hinreichend nutzbar und qualitativ angemessen sind dabei Informationen, die es einem  unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, den vom Auftraggeber beschriebenen Auftrag  vollumfänglich zu verstehen. 

4. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen,  Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur  Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist High Office berechtigt den geplanten  Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen. 

5. Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der  gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit  Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 3 Werktagen  gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener Mitteilung in der „High Office Cloud“.  Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die  Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf  diesem Wege Inhalte frei, haftet High Office mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob  fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen. 

6. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag  nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung  notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen  komplett erbracht sind. 

7. Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens High Office entstehen erst, sobald  der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat (siehe weiter §7 ff). 

8. High Office erhält im Zuge der Zusammenarbeit viele Bewerberprofile. Dort sind qualifizierte sowie unqualifizierte Kandidaten enthalten und Kandidaten mit anderen beruflichen Qualifikationen, die für den Auftragnehmer nicht geeignet sind. Diese Kriterien werden im Onboardingprozess gemeinsam mit dem Kunden herausgearbeitet. High Office hält sich das Recht vom Auftraggeber endgültig abgesagte Bewerber bzw. für den Auftraggeber nicht qualifizierte Kandidaten in einen internen Bewerberpool zu legen und u. U. an weitere Partnerunternehmen zu vermitteln, sofern diese dort in das Profil passen. High Office garantiert, dass keine qualifizierten Kandidaten dem Auftraggeber vorenthalten werden und kein Bewerber zu Zwecken der Aufnahme in den Bewerberpool kontaktiert wird, solange er sich aktiv im Bewerbungsprozess mit dem Auftraggeber befindet.

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§7 Mitwirkungspflicht

1. Die Mitwirkungspflicht bestimmt den wesentlichen Bestandteil der Dienstleistung durch High Office. Sollte der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, räumt sich der Auftragnehmer das Recht ein, Leistungen oder Vereinbarungen, wie bspw. eine Garantie (s. §7) wirkungslos zu streichen.  

2. Zu der Mitwirkungspflicht gehören mindestens, aber auch individuell besprochene weitere Punkte:
- Korrektes und vollständiges Ausfüllen des Onboardings in der High Office Cloud

- Zustimmung über die Gehaltsveröffentlichung (auch wenn diese über das Einstiegsgehalt hinaus geht)
- Einräumen der kreativen Freiheit des Auftragnehmers (davon ausgenommen sind die CI-Farben, die Schrift und das Logo des Kunden)
- Freigeben von Kampagnen innerhalb max. 3 Werktage
3. Der Auftragnehmer und dessen Beauftragte Mitarbeiter werden die Mitwirkungspflichterfüllung individuell betrachten und bei Zuwiderhandlung entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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§8 Garantie 

1. Sollte die High Office IT GmbH eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Kooperationsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §6, S. 2 - 5) des Auftragsgebers realisiert wird.  

2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: High Office garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen (durch High Office kontaktierte Berufsinteressenten mit von High Office oder durch den Kandidaten erstellten Lebenslauf), die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte dieses Garantieziel in der genannten Zeit nicht erreicht werden, erhält der Auftraggeber sodann das Recht auf eine Rückzahlung für jede nicht realisierte Garantiebewerbung/-einstellung. Der Auftraggeber hat für die Erwirkung seines Garantieanspruchs eine Frist bis maximal 14 Tage nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne. Der genaue Geldwert hierfür ist im Vertrag präzisiert. 

3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat. Eine Einstellung gilt für High Office erst als durchgeführt, wenn der  entsprechende Bewerbende als “rekrutiert” in der High Office Cloud markiert wird. Eine qualifizierte Bewerbung ist eine von High Office geprüfte Bewerbung oder eine vom Auftraggeber selbstständig hinterlegte Bewerbung in der High Office Cloud.

4. Die zentralen Prozesse, die eine Wirksamkeit einer Garantie gewährleisten können je Vertrag  variieren, sind jedoch gänzlich wie folgt: 

 1. Durchführung von Anpassungen der Karriereseite gemäß des Beratungsergebnisses des  Auftragnehmers  

 2. Verpflichtung zur korrekten Pflege der eigens zur Verfügung gestellten Bewerberübersicht High Office Cloud  

 3. Umsetzung und Dokumentation des geschulten Recruiting-Prozesses gemäß des Beratungsergebnisses des Auftragnehmers:  

 a. Erstkontakt muss telefonisch erfolgen. Mindestens 3 Anrufversuche je Kandidat  

 b. Lebensläufe, Anschreiben und weitere Unterlagen dürfen erst ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden  

 4. Verpflichtung zur Meldung von Bewerbern, die nicht über die primären Kanäle des  Auftragnehmers erfasst werden, die aber durch die vom Auftragnehmer kreierten  Marketingmaßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind. Eine Meldung kann durch manuelles Eintragen in der High Office Cloud oder Mitteilung (bspw. per Mail oder telefonisch) geschehen.  

5. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter  fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt,  dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert  werden können.  

6. Sollte High Office feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das  Garantierecht restlos verwirkt. 

7. Sollte der Auftragnehmer feststellen, dass der Auftraggeber parallel im selben Zeitraum und Gebiet eine bezahlte Werbeanzeigenkampagne auf den sozialen Medien oder dem Google-Netzwerk bezogen auf die garantierte Stellengruppe schalten, wird die Garantie ebenfalls restlos verwirkt.

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§9 Nutzungsrechte und Urheberrechte 

1. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht, in Bezug  auf die im passwortgeschützten Kundenbereich der „High Office Cloud“ enthaltenen  Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem  Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer  hinaus. 

2. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und  sonstigen gewerblichen Rechten von High Office verbleiben uneingeschränkt bei High Office. 

3. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von High Office für den  Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von  High Office.

4. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Stellenanzeigen, die von  High Office auf Webseiten veröffentlicht worden sind. 

5. Der Auftraggeber garantiert, dass alle an High Office übermittelten Angaben und Inhalte frei  von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. High Office ist nicht dazu verpflichtet die vom  Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen  Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche  

Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen  Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. 

6. High Office trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für  die von High Office erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente sowie  sonstige Angaben. Dies gilt nicht, sofern Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich  der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben von der Auftraggeberin an High Office  übermittelt worden sind. Diese Regelung wird auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die  Auftraggeberin die Veröffentlichung der Werbeanzeigen freigibt, es sei denn die Auftraggeberin  hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen. 

7. Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte  werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde  zur Anzeige gebracht. 

8. Die beim "High Office Media Day" entstandenen Bild- und Videomaterialien werden dem  

Kunden zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht wird durch diese  Übermittlung nicht verändert. 

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§10 Referenznennung 

Der Auftraggeber räumt High Office das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich  unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von High Office – im Rahmen Ihrer  gewerblichen Tätigkeit – erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer  Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos  des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches  im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur  publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen  Medien. 

Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von  High Office wird dabei Rücksicht genommen.

 

§11 Haftung 

1. Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher  Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen  auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren 

Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz  vorhersehbaren und typischen Schadens. 

3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen  und -ausschlüssen unberührt. 

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§12 Datenschutz 

1. Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher  anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. 

2. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass High  Office seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für  Vertragszwecke maschinell verarbeitet. 

3. Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und  Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen.  Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur  Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. 

4. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des  Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an  Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind  bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt  waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im  Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung  des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung  verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des  Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort. 

5. Bevor High Office für den Auftraggeber tätig werden kann, ist die Kenntnisnahme und  Einwilligung eines dem Kooperationsvertrag zugrundeliegenden,  

Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (AVV) notwendig, welcher die weiteren Regelungen  hinsichtlich des Datenschutzes – insbesondere im Kontext der Erhebung und Verwendung von  Bewerberdaten – konkretisiert. 

6. Mit Nutzung unserer Bewerbermanagement-Plattform, „High Office Cloud“, stimmt der  Auftraggeber der Protokollierung der Nutzung zu, die ausschließlich zum Zwecke der  Systemverfügbarkeit, Fehlersuche und Lösungen von Supportanfragen definiert ist. Es wird ausdrücklich kein Nutzerverhalten analysiert. Das damit einhergehende Interesse der High  Office IT GmbH soll die störungsfreie Nutzung der „High Office Cloud“ gewährleisten und  garantieren. 

7. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung auf der „High Office  Cloud“ erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der  Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder  zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen  Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er High Office von jedem durch die unbefugte  Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.

8. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von  Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer  Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, muss diese schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie  uns eine E-Mail zukommen lassen an: info@high-office.com oder den herkömmlichen Postweg  nutzen. In dem Widerspruch sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie  nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten.  Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Mail bei uns. 

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§13 Schlussbestimmungen 

1. Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach  diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. High Office kann hierzu die vom Auftraggeber im  Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber  High Office unverzüglich mitteilen. 

2. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach  § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Ebenso gilt dies für Änderungen und Ergänzungen des  Kooperationsvertrags. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 

3. Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen  Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein  Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder  von High Office unbestritten ist. 

4. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts. 

5. Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden  Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Braunschweig. Wir sind  jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen  Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. 

6. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. 

7. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder  werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der  unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten  Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche  gilt im Falle einer Vertragslücke. 

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AGB Version: 18.06.2025 

High Office IT GmbH, Braunschweig, Deutschland

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AGB 17.05.2022

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AGB 18.12.2024

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AGB 10.02.2025

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